Vor Kurzem habe ich einen Kombinatioswinkel erstanden. Zugegebenermaßen empfand ich Ihn besonders interessant wegen seines Preises.
Nun muss ein geringer Preis zunächst nicht gleichbedeutend sein mit schlechter Qualität.
Ich sehe das grundsätzlich so, dass jemand eine Ware oder eine Dienstleitung zu einem Preis anbietet. Ist die Ware oder Dienstleistung dann mangelhaft, empfinde ich es als Unverschämtheit zu sagen, dass für den Preis eben nicht mehr drin war. Ich überweise auch nicht nur ein Teil des Preises und erwarte dann Ware.
Zusammenfassend ist es so, dass der zugehörige Zentrierwinkel mal so überhaut gar nicht zentriert. Telefonisch wurde mir angeboten, es gäbe das Geld zurück und fertig. Nachbesserung unmöglich, weil alle Winkel so wären.
Und überhaupt sei es eben ein preiswerter Winkel, da ist es eben so, dass der nicht genau zentriert, dass sei eine Frage der Qualität und kein Mangel.
Mein Hinweis auf Sachmängelhaftung wurde völlig ignoriert. Einen funktionierenden, z.B. teureren Winkel könne ich gerne gegen Aufpreis (in unbekannter Höhe, das der Shop keine anderen anbietet) bekommen.
Und so stellt sich mir dann die Frage, lohnt sich wohl der Aufwand den Shopbetreiber mit meinem Anwalt bekannt zu machen?
