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Hier werden Holzprojekte diskutiert, die vorwiegend mit Handwerkzeugen und nicht mit Maschinen realisiert werden. Hier ist auch ein Platz für traditionelle Oberflächenbehandlung von Holz. Ebenso geht es hier um klassische Handwerkzeuge zur Holzbearbeiteng, deren Bedeutung, Pflege und Gebrauch.
[In Antwort auf #128492] Hallo Erich, durch das Herrausziehen des Maßbandes wird eine Drehbewegung erzeugt. Die sollte man nutzen! Ich habe in Baumarktregalen schon Unsinnigeres gesehen Gruß martin
Meines Erachtens ist das noch keine Veröffentlichung. Auf dem Foto sieht man lediglich einen Anspitzer, der auf einem Rollmaßband liegt. Das, was wir vermuten ist was anderes....
ich hab oft ein Maßband in der Hosentaschen... bei deinem Model stellt sich dabei die Frage, ob man es da so lange hält, bis der Anspitzer eine Druckstelle am Bein... oder/und ein Loch in die Hose gescheuert hat. Wenn ein Patent.. dann zur Warnung, wie man sowas nicht machen sollte. Wenn schon, dann bitte Vollverkleidet, sowie die Ablesestelle und den Anspitzer mit Beleuchtung... damit man das Loch auch im dunkeln findet ;-)
Ich wäre mir da nicht so sicher, da geht es arg Terminträchtig her, auch wenn einer nur das Handmuster einer neuen Idee außer Haus zeigen wollte, vorher musste die Anmeldung mit Eingangsdatum München gesichert sein, sonst war die Sache nicht mehr Patentwürdig.
Allerdings ging es mir nur darum, dass man auf dem Foto nur einen Anspitzer sieht, der auf einem Rollmassband liegt. Der Autor hat auch nicht mal ansatzweise geschrieben, was er damit meint. Da wir hier aber immer einen Scherz zu würdigen wissen, haben wir gedacht zu erkennen, was der Autor uns damit sagen wollte.
Interessante Sache einmal abzugrenzen was überhaupt schützenswert ist. Nun bin ich kein Patentanwalt aber meine laienhafte Einschätzung ist folgende: Selbst wenn der Erfinder beide Teile verklebt, verschraubt oder sonst was macht- Die Rechte an den Einzelteilen hat er ja nicht. Es ist kein schöpferischer Akt z.B. den Kleber aufzutragen und den Spitzer in bestimmter Lage aufzubringen. Ein Patent kann man vergessen. Ebenso glaube ich auch nicht an einen Geschmacks- oder Gebrauchsmusterschutz. Der nächste dreht den Spitzer um 1° und dann? Aber es gibt Fälle da kippt ein Künstler einen Aschenbecher aus und dieses Kunstobjekt wird in einem Panzerfahrzeug von Ausstellung zu Ausstellung gefahren. Das verstehe wer will. Vielleicht äußert sich mal ein Fachmann, da hier im Forum sicherlich einiges schützenswerte veröffentlicht wird.