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Re: Messerwellenabdeckung Abrichte
Verfasst: Sa 7. Dez 2019, 18:13
von Georg Pfab
Hallo,
diese Art der Messerabdeckung ist von der BG nicht mehr zulässig.
Was der Einzelne privat macht ist seine Sache.
VG
Georg Pfab
Re: Messerwellenabdeckung Abrichte
Verfasst: So 8. Dez 2019, 09:33
von Thomas Kaes
[
In Antwort auf #90952]
Eine aktuelle, sichere Schutzbrücke lässt sich als Ersatzteil von diversen Lieferanten bezahlbar beschaffen.
Ich habe damit meinen alten (Blech-!) Schwinschutz ersetzt:
http://www.woodworking.de/cgi-bin/holzbearbeitungsmaschinen/webbbs_config.pl/md/read/id/93949/sbj/ot-wellenschtz-abrichte/Gruss
Thomas
Re: Messerwellenabdeckung Abrichte
Verfasst: So 8. Dez 2019, 15:30
von Konrad Holzkopp
Guuden Georg,
dass diese Art der Messerabdeckung ist von der BG nicht mehr zulässig sei,
ist in soweit richtig, als dass es neue Maschinen betrifft.
Alte müssen den Vorschriften ihres Baujahrs entsprechen, von ein paar wenigen
Ausnahmen abgesehen (z.B. Klappenmesserwelle)
Allerdings ist der Suva Schutz natürlich aller erste Sahne
und noch einmal wesentlich besser als der Schwingschutz.
Hat es mit der Zeichnung gefunzt? Sonst male ich meinen Schutz noch einmal 1:1 auf Papier.
Gut Holz! Justus.