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In Antwort auf #41057]
Da ich ja Vorhabe einen Laden MIT Werkstatt auf zu machen. Und das schon seit Jahren:-( ; kann ich sagen was du im allgemeinen zu beachten hast. Die Vorschriften in den Städten sind aber unterschiedlich und auch, in wie weit die Beamten, zur Auslegung dieser, angehalten sind.
Bei mir war das ja noch komplizierter (heraus zu finden) da ich, wenn irgendwie möglich, ein Schmiedefeuer dabei haben wollte.
-Da währe die Lösung die warscheinlich genehmigt würde; für 9m² im Erdgeschoss gedacht, im Keller kann sowieso keine Genehmigung erteilt werden da da Vorschriften für die Belüftung (schwerde Gase müssen ohne Unterstützung abfließen können, nach den Berufs-verbänden/Genossenschaften, gilt für alle Werkstattarten (Wissen aber nicht alle in den Bauämtern weil es keine Bauvorschrift ist, wenn ich das nun alles richtig verstanden habe) und minndestens zweier Notausgänge im Wege stehen; also zum Beispiel:
-Schallentkoppelter Boden durch den Belag von Spezial Gummimatten (bei einem Hersteller für Indusrie Schwingungsdämpfern um 5000 Euro(bei einer Lage, sollten zwei verschiedene Gummihärten nötig sein, natürlich auch doppelter Preis), bei einem für Tierärzte, Stall- und Spielplatzböden ab 300 Euro),
-Darauf einen Unbrennbaren Doden (z.B. Stahlblech) und eine
-Schallschutzkabine(auch als Schweißkabine zu finden) 2,5m hoch mit selbsttragendem Dach.Besteht außen aus mindestens 1mm Blech dann 80mm unbrennbare Akustik-Wolle (Steinwolle), darauf innen ein Glasfasergewebe als Riselschutz und als Innerstes ein Lochblech (min. 1,5mm) mit ca. 30% Lochanteil. Die Elemente haben eine Baurechtliche Zulassung und gelten als unbrennbar.
-Diese Ergeben etwa 30DbA Dämmung über die Verequenzen gemittelt (wenn das in dem Gebäude Reicht! Srärkere Dämmung ist kaum zu bezahlen da für 31Db schon 100mm Steinwolle nötig wäher und so weiter).
-Fenster in der Hütte pro Stück bei 80X80cm +~300Euro (Verbundglas).
-Absaugung an den Vorhandenen Kamin mit Lüfter + Anschlussrohr Schallentkoppelt 1000 Euro. Anschluß für ein Schmiedefeuer (brauch keinen Lüfter da die Rauchgase warm genug) vielleicht noch 500Euro.
-Gutachten eines Staatlich anerkannten Schallgutachters etwa 4000Euro (Messung mit verschiedenen Geräten bei den Nachbarn und im Haus, zur Ermittlung der Eigenfrequenzen, um überhaupt fest zu stellen, welche Gummihärte zu benutzen ist.
-Nutzungsändereungsantrag wird je nach umgenutzter Fläche und Stadt abhängig abgerechnet.
-Dazu kähme noch eine Innenauskleidung des alten Kamins, wiel der Schornsteinfeger die Haben will(Kondenswasserbildung?), etwa 2000 Euro + Arbeiten wenn der Kamin verzogen sein sollte.
-Nicht Vergessen zu erst bei den zuständigen Sachbearbeiter(n) im zuständigen Bauverwaltungsamt, Abteilung allgemeine Genehmigungsverfahren, nach zu fragen.
-Die/Der verweist dann warscheinlich auf die Abteilung des vorbeugenden Brandschutzes der Feuerwehr (die aber bei so einer Abgeschlossenen Kabine gennerell nichts dagegen hätten (wenigstens der Inspektor, in meinem Fall)).
Natürlich auch Schornsteinfeger fragen, aber die hatten bei keiner meier bisherigen Anfragen da ein Problem.
-Ach, bei "näherer Wohnbebauung" muss die Oberkante einer Entlüftung oder eines Kamins, höher als die Oberkante dieser Bebauung liegen, was Häuschen im Hinterhof für meine Zwecke eigebntlich immer unbrauchbar gemacht hat.
-Die Entlüftung muß selbst für Wasserdampf so hoch liegen wenn sich Nachbarn beschwerden (hab ich von einer Reinigung). Ein anderer sagte, das er das mit dem im Winter sichtbaren Dampf (und den Beschwerden) mit einem Elektrischen verwirbler in der Kaminspitze umgeht (das war ein Schreiner, wenn ich mich recht erinner)in einer alten Hinterhofwerkstatt.
Gruß
Andreas der langsam Verzweifelt ob der kompliziertheit der Verordungen und der Kosten
-Warum kann man den Zeilenbeginn nicht einrücken? Ich mein das währ mal möglich gewesen.
-Ein Schalter für Fettschrift, im Formular, währ ganz praktisch. Könnte man das einrichten?