Rechtliche Frage
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Re: Rechtliche Frage
Hallo Markus,
>In einen Gewerbeschein "IT-Dienstleistungen" wird man Tischlerarbeiten kaum >reinkriegen, üblicherweise sind die ITler bei der IHK, die Holzbearbeitung / >Möbelbau bei der HWK
Geht problemlos. ich habe z.B. Webdesign und Tischlerhandwerk drin. Zuständig sind dann IHK und HWK.
Kann es sein, dass wir hier etwas OT werden?
Gruß
Heiko
Re: Rechtliche Frage
[In Antwort auf #25415]
Hallo Heiko,
vielen Dank für die lange Antwort. Ich werde das wohl einfach wieder vergessen...
Was mein Gedanke hinter der Sache war, ist das ich hauptsächlich Leuten die Leistung meiner Werkstatt und Maschinen anbiete (aber ich die Arbeit ausführe), weil viele sowas privat wahrscheinlich nicht haben. Ich würde sicherlich nicht eine ganze Raumausstattung bauen.
Wie gesagt ich bin Student und mehr als 200 im Monat würde ich damit eh nicht verdienen. Aber in Deutschland hat man wirklich 0 Freiraum, was sowas angeht.
Eddy
Hallo Heiko,
vielen Dank für die lange Antwort. Ich werde das wohl einfach wieder vergessen...
Was mein Gedanke hinter der Sache war, ist das ich hauptsächlich Leuten die Leistung meiner Werkstatt und Maschinen anbiete (aber ich die Arbeit ausführe), weil viele sowas privat wahrscheinlich nicht haben. Ich würde sicherlich nicht eine ganze Raumausstattung bauen.
Wie gesagt ich bin Student und mehr als 200 im Monat würde ich damit eh nicht verdienen. Aber in Deutschland hat man wirklich 0 Freiraum, was sowas angeht.
Eddy
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Re: Rechtliche Frage
Die Handwerks Regelungen wurden doch nun etwas gelocker, so dass man auch ein Vollhandwerk betreiben darf wenn man Keinen Meister hat und nicht über die Arbeitsleistung EINES Vollzeithandwerkers kommt (bei mir würds gehen, hab mich ja in den letzten Monaten erkundigt). Weis aber nun nicht mehr genau, aber glaube, das man Geselle sein muß. Anderer seits kann man das nach EU Regeln machen und wenn sich einer beschwert beim Europäischengerichtshof Klagen da man nicht schlechter gestellt sein darf als andere EU Inländer. Hab schon gehört das nur bei der Anküngigung die Beschwerden verschwanden (wenn sie nur auf deutschem Recht beruhten).
Re: Rechtliche Frage
Hallo Andreas,
wo hast du dich erkundigt?
Eddy
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Re: Rechtliche Frage
Hallo Eddy,
zu diesem Thema durchsuche doch mal das Forum von http://woodworker.de Da wird diese Frage in regelmäßigen Abständen diskutiert. Da findest du mit Sicherheit die benötigten Informationen.
Gruß
Heiko, der den "Meisterzwang" gut findet
Re: Rechtliche Frage
[In Antwort auf #25430]
Es rumort schon eine Weile, und es kann eigentlich nur besser werden. Irgendetwas gutes muss die EU ja auch haben.
http://www.buhev.de/seiten/index.html
Es rumort schon eine Weile, und es kann eigentlich nur besser werden. Irgendetwas gutes muss die EU ja auch haben.
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Re: Rechtliche Frage
[In Antwort auf #25450]
Ich hatte mich auf einer "Existenzgrünger Messe" im Ratingen, bei einem Mitarbeiter der Handwerkskammer informiert. Ist, glaub ich, von der HWK Ratingen (wenns da eine eigene gibt) die wohl nen Ableger/Außenstelle der Düsseldorfer ist. Wenns wichtig ist müßte ich mal nach den Unterlagen graben da ich von der Veranstaltung einen richtigen Berg mitgenommen habe.
Ich hatte mich auf einer "Existenzgrünger Messe" im Ratingen, bei einem Mitarbeiter der Handwerkskammer informiert. Ist, glaub ich, von der HWK Ratingen (wenns da eine eigene gibt) die wohl nen Ableger/Außenstelle der Düsseldorfer ist. Wenns wichtig ist müßte ich mal nach den Unterlagen graben da ich von der Veranstaltung einen richtigen Berg mitgenommen habe.
Re: Rechtliche Frage
Hallo Andreas,
ich hab die HWK angerufen, und die hat gesagt es gibt keine Möglichkeit, auch nicht wenn ich nur ein Taschengeld von 200 verdiene und auch keine Ausnahmegenehmigung. Falls du andere Infos hast, würd ich sie gern hören.
Eddy
Re: Rechtliche Frage
Tja, die Praxis "es gibt keine Ausnahmegehnemigung" ist EU-rechtswiedrig wegen Inländerdiskriminierung (ein Holländer darf hier was du nicht darfst) und entspricht nicht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts Ausnahmegenehmigungen großzügig zu erteilen:
http://www.buhev.de/2005/12/pm-1bvr1730-02.html
Ich denke in ein paar Jahren sieht das alles schon ganz anders aus.
Re: Rechtliche Frage
[In Antwort auf #25415]
Hallo Heiko,
du schreibst:
"Mich ärgert es auch, dass ich beim Kunden keine Steckdose in eine Wandverkleidung montieren darf, obwohl ich es könnte. Meine Kunden verstehen das auch nicht, aber bei einem Schaden, würde keine Versicherung haften."
Es gibt die Möglichkeit eine Zusatzqulifikation als "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" (EffT) zu machen. Nach einer theoretischen und praktischen Unterweisung währst Du dann berechtigt solche "einfachen" jedoch festgelegten Tätigkeiten durchzuführen. Wenn die "verantwortliche Elektrofachkraft" dir das erlaubt. Auch die Versicherungen machen dann keine Probleme.
Da es für jeden Betrieb eine solche "verantwortliche Elektrofachkraft" geben muss, erkundige dich doch einmal. Die theoretische Unterweisung bieten einige Kammern an.
MfG
Thomas Dörr
Hallo Heiko,
du schreibst:
"Mich ärgert es auch, dass ich beim Kunden keine Steckdose in eine Wandverkleidung montieren darf, obwohl ich es könnte. Meine Kunden verstehen das auch nicht, aber bei einem Schaden, würde keine Versicherung haften."
Es gibt die Möglichkeit eine Zusatzqulifikation als "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" (EffT) zu machen. Nach einer theoretischen und praktischen Unterweisung währst Du dann berechtigt solche "einfachen" jedoch festgelegten Tätigkeiten durchzuführen. Wenn die "verantwortliche Elektrofachkraft" dir das erlaubt. Auch die Versicherungen machen dann keine Probleme.
Da es für jeden Betrieb eine solche "verantwortliche Elektrofachkraft" geben muss, erkundige dich doch einmal. Die theoretische Unterweisung bieten einige Kammern an.
MfG
Thomas Dörr