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In Antwort auf #154142]
Du möchtest den Ofen tatsächlich in der Werkstatt verwenden und nicht in einem Freilichtmuseum? Prinzipiell ein schönes Projekt!
Falls Du bereits mit dem Schornsteinfeger gesprochen hast, dann hilft nur Ofen und Kamin auszumessen und der Ofenbauer Deines Vertrauens. Die Daten unserer Öfen und Kamine nützen Dir nichts, da Bauart und Maße des Ofens und Kamins immer abgestimmt sein müssen.
Falls nicht...
In Anlehnung an die bereits erteilten Ratschläge würde ich, bevor ich Zeit und Geld in das Ding investiere, den Ofen als erstes dem Schornsteinfeger zeigen, ob überhaupt die Chance für eine Abnahme besteht. Dazu gehört auch die Begutachtung des Kamins. Konkret würde ich nach Ausnahmegenehmigungen für einen Werkstattofen fragen. bzw. z.B. für den Fall, dass dieser Ofen die einzige Heizquelle in der Werkstatt ist. Ein 'Leimofen' könnte aber aufgrund seines Verwendungszwecks aufgrund der Emissionen als nicht genehmigungsfähige Anlage eingestuft werden die nicht primär als Raumheizung dient. Welche Einstufung da erfolgversprechender ist, wird Dir der Schornsteinfeger sagen. Ofenbauer, die Dir den Kaminanschluss verkaufen, wissen meistens welcher Schornsteinfeger am besten zu kontaktieren ist. Da die Bezirksbindung aufgehoben wurde, kannst Du auch einr zweite Meinung einholen.
Viel Erfolg und Gruß, Michael K.