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In Antwort auf #25398]
Hallo Eddy,
ich bin selbst Tischlermeister, arbeite in einem Betrieb und habe nebenbei eine Tischlerei angemeldet, alles wie es sich gehört, also mit eintrag ind die Handwerksrolle, Gewerbeschein etc.
Der Einbau von industrieell gefertigten Teilen, wie Zimmertüren, Fenster etc. ist ein Handwerksähnliches Gewerbe, ich bin im Moment überfragt, inwiefern dies einer Ausbildung bedarf, das müßte ich in meinen Unterlagen genau nachsehen. Ich glaube mich aber zu erinnern, dass auch dies einer entsprechenden Ausbildung, aber keinem Meisterbrief bedarf.
In dem Moment, in dem du selbst etwas anfertigst, und sei es nur ein kleines Regal bedarf es rein rechtlich gesehen einem Meisterbrief. Soweit einmal die Seite der Handwerkskammer. Die Innungen haben hierbei im Prinzip nichts zu sagen, die haben andere Aufgaben. Mit der Anmeldung ist dannauch ein Beitrag fällig, der beträgt bei mir zur Zeit 140 Euro pro Jahr.
Die Berfsgenossenschaft kommt mit dem Zeitpukt ins Spiel, wo außer dir noch andere in der Werkstatt arbeiten, dann muss diese den aktuellen Vorschriften entsprechen. In einer Hobbywerkstatt bist du in der Regel weit davon entfernt. auch bei regelmäßigem Kundenverkehr in der Werkstatt kommt die BG ins Spiel. Wie weit man in dieser Hinsicht ehrlich st, ist natürlich jedem selbst überlassen.
Ich selbst mache in der Regel Montagetätigkeiten, aber auch da kommt es vor, dass man mal etwas anfertigen muss. Also reiner Montagebetrieb ist relativ schwer. Die meisten haben eine Werkstatt, aber nicht offiziell.
Also so einfach ist es nicht deine holzwerkstatt gewinnbingend einzusetzen. Auch nach der Handwerksnovelle bedarf es zumindest einer entsprechenden Berufsausbildung mit langer Berufserfahrung, um sowas zu machen.
Also ob der Kunde es bei dir abholt, oder du es ihm hinbringst hat keinerlei bedeutung. Fakt ist, du würdest etwas tun, was du nicht darfst. Anmelden kannst du sowas schon gar nicht, weil dir die Voraussetzungen fehlen. Im Prinzip bewegen sich auch die vielen Ich AGs, die als Hausmeisterservice auftreten in auf einem sehr schmalen Grad.
Wie weit das ganze nun Sinnvoll ist, oder nicht, soll jeder für sich entscheiden. Fakt ist aber, dass es in Deutschland so ist. Mich ärgert es auch, dass ich beim Kunden keine Steckdose in eine Wandverkleidung montieren darf, obwohl ich es könnte. Meine Kunden verstehen das auch nicht, aber bei einem Schaden, würde keine Versicherung haften. Genauso würde es auch dir ergehen, wenn du ein Gewerbe, wie auch immer es angemeldet ist betreibst und du eine Leistung erbringt, die du nicht erbringen darfst. Neben der Rechtlichen Misere, kommt also auch die Versicherungstechnische hinzu.
Wenn du das ganze irgendwie als Kunsthandwerk anmelden würdest, hättest du ein weiteres Problem, das wäre die ortsansässige Konkurrenz, also die Tischlereien. Inwieweit du wirklich eine Konkurrenz wärst, lasse ich mal dahingestellt, aber einen gewissen Missmut zieht man sich da schon zu. Da kann ganz schnell mal ein netter Mensch von der Gewerbeaufsicht oder HWK oder der Innung erscheinen, dem du dann den künstlereischen Anspruch erklären darfst, den nun das halb fertige Küchenregal hat, das in der Werkstatt steht :-)
Also ich an deiner Stelle würde den Gedanken wieder verwerfen, da er nicht realisierbar ist, zumindest nicht legal.
Gruß
Heiko
du sihst also, auf legalem Wege gibt es für dich keine Möglichkeit.