Re: Gefahrstoffverordnung verzeichnet Ethylacetat
Verfasst: Mo 12. Dez 2016, 20:07
[In Antwort auf #146037]
Hallo,
Kaum. Ich habe in diversen Semestern Chemie Studium nun wahrlich genug R-und S- Sätze gelesen und die bei jeder organischen Synthese in meine Laborjournale geschrieben. Im Gegensatz zu vielen hier, habe ich im Studium mit diversen Lösungsmitteln im Labor hantiert, von denen manche kaum die Namen richtig aussprechen können.
Es gibt 4 R (risk) und S (safety) Sätze zu der Chemikalie, die der Wikipedia Artikel, den ich verlinkt hatte, alle erwähnt. Guck sie Dir einfach mal an.
Genau, eben deshalb habe ich den Wikipedia-Artikel, der Hinweise auf die R und S Sätze enthält, verlinkt, die ich alle vor Abschicken meines 1. Postings in diesem Thread nochmal nachgelesen habe.
Ja, Essigsäureethylester wirkt benebelnd, wenn man das Zeugs schnüffelt.
Es wirkt auch entfettend auf die Haut und man sollte sich damit nicht gerade die Augen spülen.
Die anderen 2 in diesem Thread erwähnten Lösungsmittel (Ether und Chloroform) sind da ganz andere Kaliber. Ether - wenn auch vergleichsweise ungiftig - hat einen sehr niedrigeren Siedepunkt und die Dämpfe sind im Gemisch mit Luft hochexplosiv. Zudem haben die Dämpfe eine recht hohe Dichte, kriechen also auf dem Boden entlang. Etherexplosionen in Abwasserrohren sind geradezu klassische Laborunfälle, die immer mal wieder vorkommen, wenn Ether ins Abwassersystem gelangt.
Von halogenierten Lösungsmitteln wie Chloroform sollte man generell die Finger lassen, denn das sind allesamt Alkylierungsmittel, die erbgutverändernd wirken (können). Faustregel: Je höher der Halogenanteil, je gefährlicher. CCl4 (Tetrachlormethan, Tetrachlorkohlenstoff) haben wir schon vor etwa 25 Jahren im Labor gar nicht mehr benutzt, CHCl3 (Trichlormethan, Chloroform auch so gut wie nicht), CH2CH2 (Dichlormethan, Methylenchlorid) nur, wenn es keine alternativen Lösungsmittel für die Reaktion gab. Die Risiken von halogenierten Lösungsmitteln stehen übrigens auch in den R-Sätzen.
Wolfgang
Hallo,
gefährliches Halbwissen!
Kaum. Ich habe in diversen Semestern Chemie Studium nun wahrlich genug R-und S- Sätze gelesen und die bei jeder organischen Synthese in meine Laborjournale geschrieben. Im Gegensatz zu vielen hier, habe ich im Studium mit diversen Lösungsmitteln im Labor hantiert, von denen manche kaum die Namen richtig aussprechen können.
mit der Aussage, dass es ein "harmloseres Lösemittel" wäre. Wenn es der Gefahrstoffverordnung unterliegt, hat es Potential, das es die Gesundheit beeinträchtigen kann und ist ein Gefahrstoff.
Es gibt 4 R (risk) und S (safety) Sätze zu der Chemikalie, die der Wikipedia Artikel, den ich verlinkt hatte, alle erwähnt. Guck sie Dir einfach mal an.
Dann ist "harmlos" in dem Zusammenhang zu erwähnen, schlichtweg falsch!.Ein Umgang mit solchen Substanzen sollte nach vorhergehender Information erfolgen und die angegebenen Kennzeichnungen auf den Verpackung sind keine Kannvorschrift! Zur Ergänzung gibt es noch die Sicherheitsdatenblätter!
Genau, eben deshalb habe ich den Wikipedia-Artikel, der Hinweise auf die R und S Sätze enthält, verlinkt, die ich alle vor Abschicken meines 1. Postings in diesem Thread nochmal nachgelesen habe.
Ja, Essigsäureethylester wirkt benebelnd, wenn man das Zeugs schnüffelt.
Es wirkt auch entfettend auf die Haut und man sollte sich damit nicht gerade die Augen spülen.
Die anderen 2 in diesem Thread erwähnten Lösungsmittel (Ether und Chloroform) sind da ganz andere Kaliber. Ether - wenn auch vergleichsweise ungiftig - hat einen sehr niedrigeren Siedepunkt und die Dämpfe sind im Gemisch mit Luft hochexplosiv. Zudem haben die Dämpfe eine recht hohe Dichte, kriechen also auf dem Boden entlang. Etherexplosionen in Abwasserrohren sind geradezu klassische Laborunfälle, die immer mal wieder vorkommen, wenn Ether ins Abwassersystem gelangt.
Von halogenierten Lösungsmitteln wie Chloroform sollte man generell die Finger lassen, denn das sind allesamt Alkylierungsmittel, die erbgutverändernd wirken (können). Faustregel: Je höher der Halogenanteil, je gefährlicher. CCl4 (Tetrachlormethan, Tetrachlorkohlenstoff) haben wir schon vor etwa 25 Jahren im Labor gar nicht mehr benutzt, CHCl3 (Trichlormethan, Chloroform auch so gut wie nicht), CH2CH2 (Dichlormethan, Methylenchlorid) nur, wenn es keine alternativen Lösungsmittel für die Reaktion gab. Die Risiken von halogenierten Lösungsmitteln stehen übrigens auch in den R-Sätzen.
Wolfgang