Nebeneingangstür

Das ganze Thema rund um die Holzbearbeitung wird hier diskutiert. Die Grenzen sind hier deutlich weiter gezogen als im Handwerkzeugforum. Wenn Du nicht sicher bist, wo Dein Beitrag hingehört, ist er wahrscheinlich hier am besten aufgehoben.
Andreas N.
Beiträge: 652
Registriert: Do 20. Feb 2014, 19:13

Re: Nebeneingangstür

Beitrag von Andreas N. »


Einersiets gibt es auch Brandschutz Türen aus Holz. Andererseits gibt es auch Stahltüren (dann meist in Rostfrei), mit im Blech eingemalzter Holzmaserung die dann Lakiert oder Termisch gefärbt erhältlich sind. Das Ganze hab ich auch schon mit eine Nanomerbeschichtung gesehen, aber das braust du ja sicher nicht:-).
Die Zapfen heißen Hintergreifzapfen.



garfilius
Beiträge: 107
Registriert: Mo 22. Dez 2014, 13:03

Re: Nebeneingangstür

Beitrag von garfilius »


Die Zapfen an der Bandseite heißen laut Wikipedia Hinterhaken.

Hallo Kurt
"Für Heizräume gibt es Vorschriften wegen des Feuerschutzes und diese Türen haben die besagten Bolzen. T30 Türe sagt aus 30 Minuten Sicherheit..."
Letzteres stimmt. Ersteres ist teilweise falsch. Für Heizräume gibt je nach Bundesland ab bestimmten Heizleistungen Vorschriften für deren Türen. Zumindest in Sachsen und Sachsen-Anhalt gibt es für EFH-Heizräume mit gängigen Kesselgrößen keine Forderungen. Die Mähr mit der Brandschutztür für den Heizraum hält sich aber hartnäckig.
Daß jemand in einer Außenwand eine Brandschutztür fordert, hab ich noch nicht gehört.
Brandschutztüren haben manchmal diese Bolzen, aber nicht jede Tür mit Hinterhaken ist eine Brandschutztür.

Ich gehe auch davon aus, daß die Holzwahl des Tischlers für meine Haustür nicht die glücklichste war. Ich habe auch nicht gesagt, daß sich eine Nebeneingangstür stärker als eine Haustür verzieht, nur, daß es dort weniger stört.

Grüße
Gero


Wolf. Melloh
Beiträge: 165
Registriert: Di 26. Jan 2021, 09:33

Re: Nebeneingangstür

Beitrag von Wolf. Melloh »


Hallo Paul,
entscheidend wird die Aussage des Schornsteinfegers sein. Wenn dieser auf einer T30 Tür besteht, dann bleibt Dir nicht übrig als eine Blechtür zu kaufen.
T30 bedeutet, dass bei vollem Flammenaufschlag aus einem Gasbrenner auf der Außenseite nach 30Minuten die Temperatur noch unter ca. 100Grad liegen muß und die Außenseite noch völlig intakt sein muß. Dies hat der Hersteller der Tür in einem Labor nachzuweisen und die Kosten der Prüfung des Brandversuches trägt der Hersteller der Tür. Danach erhält der Hersteller ein Zertifikat und darf seine Türen gleicher Bauart als T30 Türen bezeichnen. Das Verfahren kostet einige Tausend Euro und die kann kein Handwerker investieren, der nur ab und zu mal ne Tür fertigt und nach dem neuen (3Jahre alten) Produkthaftungsgesetz haftet der Handwerker auch noch nach 20Jahren für seine Tür, wenn diese beim Brand nicht standgehalten hat- das Risiko wird kein klardenkender Handwerker eingehen. Die fachgerechte Montage einer feuerhemmenden Tür hat es ja schon in sich. Nur Spezialprodukte kommen zum Einsatz kein normaler Bauschaum, kein normales Silicone, alles muß der gewünschten Feuerwiderstandsklasse entsprechen.
Die Bezeichnung T30 hat nichts mit einem Einbruchschutz zu tun. Die Zeit für die Öffnung einer solchen Tür liegt bei 1 bis 5Minuten - mit Sicherheit hat das nichts zu tun. Die "Aufhebelhaken" bei den Blechtüren sind meist notwendig damit das Türchen den Feuer die geforderte Zeit wiederstehen konnte, weil sich das Türblatt ünter der Hitze verbog...
Mit freundlichen Grüßen
Wolf. Melloh



Heid Kurt Günter

Re: Nebeneingangstür

Beitrag von Heid Kurt Günter »

[In Antwort auf #45804]
Hallo Gero
Nicht alles was in Wiki steht ist in Ordnung. Bezeichnungen varieiren innerhalb der deutschsprachigen Länder. Schlachterei in Berlin Metzgerei bei uns. das nur nebenbei. Im Heizungs TBBuch Recknagel usw. steht es muss eine feuerhemmende Tür eingebaut werden. Die Vorschriften für Gas - Ölheizungen der Ein- und Mehrfamilienhäuser diverieren. Ich will hier nicht alle DIN Normen oder VDI Vorschriften etc. aufführen. Auch eine nach außen aufgehende F-Tür muss entsprechend ausgeführt werden. Die Firma Hörmann stellt Türen mit entsprechender Oberfläche her, nur nebenbei keine Werbung es gibt auch andere.
Gruß
Kurt


Andreas N.
Beiträge: 652
Registriert: Do 20. Feb 2014, 19:13

Re: Feuerschutztür

Beitrag von Andreas N. »


Auch bei Außentüren kann eine Brandschutztür gefordert sein (es kommt eben auf den Bau an. (Sind über der Tür z.B. Feuerleitern, Fenster zu wichtigen Bereichen...) .

Ich habe nun in einem Buch nachgeschlagen.
Armin Steinmüller
Metallbautechnik Fachbildung
2., erweiterte Auflage
Haan-Gruiten1993
Verlag Europa-Lehrmittel

[Seite 274]
Rauch- und Feuerschutztüren
Sie sollen die Ausbreitung von Rauchgasen und Feuer verhindern.

Rauchschutztüren [...]werden dort eingebaut, wo Feuerschutztüren nicht vorgeschrieben sind, aber rauchfreie Fluchtwege gewünscht werden, z.B. durch entsprechende Flurabschlußtüren. Rauchschutztüren sind nach DIN 18 095 genormt.

Feuerschutztüren haben die Aufgabe, in Schließstellung das Durchbrechen von Feuer durch die Türöffnung für eine bestimmte Zeitspanne, die Feuerwiederstandsdauer, aufzuhalten.

Die feuerwiederstandsdauer muß im Brandversuch nach DIN 4102 nachgewiesen werden, damit die Tür bauaufsichtlich zum Einbau zugelassen wird. Sie wird in 5 Klassen eingeteilt.

[...]

An Feuerschutztüren werden folgende Anforderungen gestellt, sie sollen:

-die verlangte Feuerwiederstandsdauer haben,
-selbsttätiges Schließen erlauben,
-eine bestimmte mechanische festigkeit aufweisen,
-eine Dauerfunktionstüchtigkeit gewährleisten,
-die Öffnung in Fluchtrichtung ermöglichen.
[...]

[Weiter S.275]

Alle bauaufsichtlich zugelassene Türen erhalten ein Kenzeichnungsschild[...], das entweder am unteren, bandseitigen Rand des Türblattes oder im Türblattsteg angebracht wird.[...]

Aufbau einer Feuerschutztür
Die Konstruktion genormter Feuerschutztüren muß genau den Richtlinien in der Norm entsprechen. Abweichungen sind nur zulässig, wenn die entsprechende Türkonstruktion eine eigene bauaufsichtliche Zulassung hat.

Feuerschutztüren bilden eine Funktionseinheit aus Türflügel, Türrahmen (Zarge) und Beschlag
[ das ist Rot hinterlegt]

Der Türflügel besteht bei Blechtüren aus dem einseitig offenen Kasten und dem Deckelblech. Das Deckelblech wird gefalzt und mit dem Kastenblech verschweißt. Vor dem Falzen wird die Schloßtasche beidseitig mit einer "Schloßtaschenbekleidung" aus Asbestpappe oder einem gleichwertigen Dämmstoff versehen. Der restliche Hohlraum wird mit Wärmedämstoffen wie Kiselgur o.ä. gefüllt.
Bei feuerbeständigen Türen wird der Türkasten zusätzlich durch einen innenliegenden Rahmen gegen Verzug infolge Wärmedehnung versteift.

[...]
Zum Beschlag gehört zusätzlich ein Türschließer[...]. Bei mehrflügeligen Türen ist ein Schließfolgeregler[...]vorgeschrieben. Das Schloß ist ein spezielles Einstekschloß mit geschlossenem Schloßkasten. [ Ohne brennbare oder leicht schmelzende Komponenten (Messingfrei wenn ich mich nicht sehr irre)]
Es wird von der Schloßtasche aufgenommen.

Bai Fererbeständigen Türen ist der Einbau eines Dreifallenschlosses [...] vorgeschrieben um den Verzug infolge Wärmedehnung zu begrenzen.

[Weiter S.276]

Der Türschließer muß so eingestellt werden, daß ein selbsttätiges Schließen aus jedem Öffnungswinkel gewährleistet ist.
Alle Beschlagteile an Feuerschutztüren müssen bauaufsichtlich zugelassen sein. Nachträgliche Änderungen an Feuerschutztüren sind verboten
[das ist Rot hinterlegt]

[Der Nußmittelpunkt liegt nach der beigegebenen Zeichnung genormt bei 1050mm über OFF]

[Die Zapfen auf der Bandseite werden in einer Schnittzeichnung übrigens "Sicherungszapfen" genannt.
Die von mit erwähnten Hintergreifzapfen und -klauen sind anscheinend nur Bezeichnungen bei Stahlschränken und Truhen.]



Paul Baumann
Beiträge: 74
Registriert: Sa 28. Jul 2012, 21:17
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Re: Nebeneingangstür

Beitrag von Paul Baumann »

[In Antwort auf #45783]
Hallo Hans,

eine Haustüre führt normalerweise in den unbeheizten Flur, während meine Nebeneingangstür in den Heizungskeller führt. Da herrschen sicherlich andere klimatische Verhältnisse als in einem unbeheizten Flur.
Aber ich geb Dir recht: eine nach allen Regeln der Kunst gefertigte Türe sollte sich auch in meinem Falle wenn dann nur unwesentlich verziehen. Und dies stört mich dann nicht, im Gegensatz zu einer Haustüre, an der mich ein Verzug auch stören würde.

Und: keine Sorge, nach Rücksprache mit unserem zuständigen Bezirkskaminkehrermeister bestehen diesbezüglich keine Vorschriften, diese wurden angeblich gelockert (zumindest hier bei uns in Bayern). Sogar die Türe in den Nebenraum braucht keine spezielle Feuerschutztüre sein, ich kann meine billige Röhrenspantüre belassen.

Schöne Grüße

Paul.



Rolf Schneider
Beiträge: 49
Registriert: Sa 28. Jul 2012, 21:17

Re: Nebeneingangstür

Beitrag von Rolf Schneider »


Hallo!
Wenn die Optik innen nicht stört,wie wäre es als Einbruchshemmung einen Balken innen einlegen?
So wie im Mittelalter in Burgen und Stadttoren?
Kenne einige,die haben das.
Teilweise Stahlwinkel ,teilweise Balken.
Da muss ein Einbrecher schon die Tür komplett zerstören,um in den Innenraum zu gelangen.
Zwei U-Winkel pro Balken auf der nach innen aufgehenden Tür, zwei breite Winkel auf den Mauern rechts und links.
Die Schlosschrauben sind durch die Köpfe auf der Tür von aussen zu sehen-Abschreckung..
Gruß
Rolf



garfilius
Beiträge: 107
Registriert: Mo 22. Dez 2014, 13:03

Re: Nebeneingangstür

Beitrag von garfilius »


Hallo Andreas,

in dieser epischen Breite wollte - glaube ich zumindest - keiner wissen, was Herr Steinmüller über Feuerschutztüren schreibt. Liest sich aber interessant.

Hallo Wolf. Melloh,
das Prüfverfahren ist nicht ganz richtig dargestellt. Ansonsten stimme ich Dir zu, bis auf die Spezialbaustoffe. Die Zarge wird mit Betonmörtel vergossen/eingeputzt, mehr nicht.

Hallo Kurt,
entscheidend ist nicht, was Hr. Steinmüller oder Hr. Recknagel in einem wer weiß wie aktuellen Buch schreibt, sondern was in der aktuellen Landesbauordnung und in der Heizraumverordnung so im Bundesland vorhanden) bzw. der Feuerungsverordnung steht. Und da steht in Bayern heute drin: keine Forderungen, wie Paul von seinem BSFM erfuhr.

Schön, dass es nun doch eine selbst "mitgebaute" Holztür werden kann.

Ich werde die Brandschuzttür am Heizungsraum eines EFH genauso wie den angeblich zwingend notwendigen Heizunsnotschalter mal als "moderne Volkssage" bei Wikipedia vorschlagen ;-)
Oder hat schon mal jemand in einer Wohnung eine Küche mit T30-Tür gesehen, nur weil in dieser Küche eine Wandtherme hing?

Gruß
Gero

PS: das mit dem Querriegel ist eine gute Idee. Das haben Einzelhandelsmärkte früher an den Anliefertüren gehabt. Hat nur den Nachteil, dass man von außen nicht aufschließen kann. Dafür gibts aber schließbare Querriegel



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