[In Antwort auf #146873]
Hallo Claus,
Danke für die Abbildung. In der Beschreibung steht tatsächlich der Unterschied: Die "wagrechte Stellschraube" fehlt den anderen Modellen, die sich nur Reformhobel nennen dürfen!
Am Rande: Die Bebilderung scheint einen Reform-Putzhobel mit einer Hainbuchensohle zu zeigen, und nicht das "Spitzenmodell" mit der doch meist viel dunkleren Pockholzsohle - vermutlich wusste der Graphiker nicht um den Unterschied ;)
Gruß,
Georg
Frage zur Namensgebung bei Ulmia-Hobeln
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Re: Frage zur Namensgebung bei Ulmia-Hobeln
[In Antwort auf #146874]
Das Rätsel scheint gelöst (siehe weiter unten..)
Erkläre das meiner LAG, wenn sie dir das abnimmt, bin ich glücklich ;)
Aber im Ernst: 4 Reformhobel sind für einen Gelegenheits-Hobby-Holzwerker ein wenig übertrieben. Auf Dauer wird's dann ja auch Platzproblem, wenn sich da noch mehr alte Schätzchen einschleichen.
Gruß und Danke
Georg
Das Rätsel scheint gelöst (siehe weiter unten..)
Keine Sorge, solange Du noch unter 30 insgesamt bleibst ist es kein Grund sich Gedanken zu machen ...
Erkläre das meiner LAG, wenn sie dir das abnimmt, bin ich glücklich ;)
Aber im Ernst: 4 Reformhobel sind für einen Gelegenheits-Hobby-Holzwerker ein wenig übertrieben. Auf Dauer wird's dann ja auch Platzproblem, wenn sich da noch mehr alte Schätzchen einschleichen.
Gruß und Danke
Georg
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Re: Frage zur Namensgebung bei Ulmia-Hobeln, Bild
[In Antwort auf #146882]
Hallo Paul,
vielen Dank, das höre ich natürlich gerne.
Was noch gar nicht erwähnt wurde und meines Wissens ein entscheidender Unterschied zwischen z. B. Doppelhobel und Putzhobel ist, ist die Länge des Hobelkörpers. Doppel-, Schlicht- und Schrupphobel sind (nach DIN) 240 mm lang, der Putzhobel nur 220 mm. Auch wichtig ist der Schnittwinkel, der schon erwähnt wurde. Die Hobelbreite spielt für die Namensgebung keine Rolle.
Reform bezieht sich auf das verstellbare Maul, das ist ja schon geklärt. Pedder hat schon recht, das mit dem Reform sollte man nicht zu wörtlich nehmen. Grade habe ich festgestellt, dass es von Ulmia auch mal einen Reform-Zahnhobel gab. Da passt nichts von dem, was wir hier erarbeitet haben:
http://kataloge.holzwerken.de/index.phtml?name=ottg&lfdnr=1 (Seite 15)
Gruß, Wolfgang
Hallo Paul,
vielen Dank, das höre ich natürlich gerne.
Was noch gar nicht erwähnt wurde und meines Wissens ein entscheidender Unterschied zwischen z. B. Doppelhobel und Putzhobel ist, ist die Länge des Hobelkörpers. Doppel-, Schlicht- und Schrupphobel sind (nach DIN) 240 mm lang, der Putzhobel nur 220 mm. Auch wichtig ist der Schnittwinkel, der schon erwähnt wurde. Die Hobelbreite spielt für die Namensgebung keine Rolle.
Reform bezieht sich auf das verstellbare Maul, das ist ja schon geklärt. Pedder hat schon recht, das mit dem Reform sollte man nicht zu wörtlich nehmen. Grade habe ich festgestellt, dass es von Ulmia auch mal einen Reform-Zahnhobel gab. Da passt nichts von dem, was wir hier erarbeitet haben:
http://kataloge.holzwerken.de/index.phtml?name=ottg&lfdnr=1 (Seite 15)
Gruß, Wolfgang