Eure Tischbeleuchtung

Hier werden Holzprojekte diskutiert, die vorwiegend mit Handwerkzeugen und nicht mit Maschinen realisiert werden. Hier ist auch ein Platz für traditionelle Oberflächenbehandlung von Holz. Ebenso geht es hier um klassische Handwerkzeuge zur Holzbearbeiteng, deren Bedeutung, Pflege und Gebrauch.
Philipp
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Und es ward... *MIT BILD*

Beitrag von Philipp »


Licht!!! [Tutti Orchester und Chor, C-Dur, viel Pauken und noch mehr Blech]

Liebe Freunde des Lichts,

endlich ergeht es mir besser. Zuerst "schoß" ich in bekanntem Revier eine Scherenlampe mit 11-W- Energiesparleuchtröhre für 5,50, die mir nun in Werkzeugnähe gute Dienste leistet - schon ein gewaltiger Fortschritt.



Und dann konnte ich durch Zufall im lokalen Kleinanzeigenmarkt erspähte Büroleuchten (von Ludwig-Leuchten) für kleines Geld ergattern, von denen jetzt eine über meiner Hobelbank hängt (Betonbohren ist allerdings eine Qual...mein Vermieter fragte, ob ich einen Tunnel bohren wollte).



Zwei 150-Leuchtstoffröhren im Reflektorkasten sorgen nun für helles, angenehmes, diffuses Licht und machen den Kelleraufenthaltnoch entspannter :-). Das hätte ich mal schon vor Jahren haben sollen!

Viele Grüße, Philipp

Konrad Holzkopp
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Re: Und es ward...

Beitrag von Konrad Holzkopp »


guude,

schön schön, allerdings sind büroleuchten nicht staubgeschütz, IP 54 sollten sie schon haben, bei entladungsleuchten m.e. sogar sinnvoll.

gut holz! justus.

Rolf Richard
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Re: Und es ward...

Beitrag von Rolf Richard »


Hallo phillip,

sieht gut aus, aber wie auch justus frage ich nach dem Staubschutz? Ungeschützte Lampen, das kann/will ich mir lieber nicht in meiner Werkstatt vorstellen.

Gruss

Rolf

Friedrich Kollenrott
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Bitte erklären!

Beitrag von Friedrich Kollenrott »

[In Antwort auf #133923]
Justus und Rolf,

wieso braucht die Lampen in der Werkstatt eine höhere Schutzart? Und was hat das mit Entladungslampen zu tun (Entladung findet in der Röhre statt).

Zur Erläuterung: IP 54 ist Schutz gegen Spritzwasser (hier wohl kein Thema) und gegen Berührung mit beliebigen Hilfsmitteln / Eindringen von Fremdkörpern bis hin zur Verhinderung von Staubablagerungen.

Die Tischlampe wird entsprechend ausreichend berührungsgeschützt sein, sonst dürfte die nicht verkauft werden. Und die Deckenleuchte? sollte berührungsgeschützt sein, ja. Aber staubdicht?
Lasst mal die Kirche im Dorf. Sonst geht es hier bald mit Ex- Schutz los (im Raum, nicht nur im Spänesilo). Was meint Ihr wohl, was Elektrowerkzeuge mit Innenkühlung für eine Schutzart haben?

Friedrich



Friedrich Kollenrott
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Korrektur:

Beitrag von Friedrich Kollenrott »


ich habe mich bei der Schutzart IP 54 vertan, das ist Schutz gegen Strahlwasser (5..) und gegen Eindringen von Fremdkörpern größer 1mm (..4). Also enge Spalte, keine Staubdichtigkeit.
Trotzdem, ich meine nach wie vor für Lampen in einer Holzwerkstatt ist Schutzart über das "handelsübliche" hinaus kein Thema, ich würde da auch jede normale Deckenlampe einsetzen.

Friedrich

Rolf Richard
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Re: Bitte erklären!

Beitrag von Rolf Richard »


Hallo Friedrich,

mir scheinen eigentlich nur die Staubablagerungen ein Problem. Da Schutzarten nicht in allen denkbaren Stufen verbaut werden, sollte/muss? man zum Schutz das nehmen, was marktüblich ist. IP54 ist leicht erhältlich.

Warum Holzstaub ein Problem sein kann? Das Material leitet u.U., ist brennbar. Also eigentlich nach DIN an spannungsführenden Teilen unzulässig. Die Kontakte der Lampenfassungen kommen da schon in Frage.

In meiner Schwimmbad-Werkstatt gabs so ein Problem. Als ich da einzog, waren Lampen (IP 54) mit den alten 40 Watt (T12) Röhren bestückt und lichtausbeutemässig ziemlich am Ende. Ich habe dann auf die in die gleichen Fassungen passenden T8-Röhren mit 36 Watt umgestellt, die sehr viel mehr Lichtleistung bringen. Aber sie sind auch 12 mm dünner und damit dichten die Dichtungen zu den Sockeln hin nicht mehr. Nach 2 Jahren musste ich mal einen Starter ersetzen, bin dabei erschrocken, welche Staubmengen sich im Bereich der Kontakte angesammelt hatte. Zum Glück konnte mir ein Installateur vor Ort neue Abdichtringe für den verminderten Durchmesser besorgen. Ich hab dann die Lampen gereinigt und wieder besser geschlafen.

Wegen Letzterem hat meine Werkstatt inzwischen auch einen ausserhalb montierten zentralen Ausschalter. (Ausser etwas Raumbeleuchtung - die geht separat.)

Ok, vielleicht bin ich zu pingelig?

Gruss

Rolf

Pedder
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Re: Und es ward...

Beitrag von Pedder »

[In Antwort auf #133923]
Hallo Philipp,

vor ein paar Jahren habe ich auch mit einer Wanne angefangen. Inzwischen reicht das aber nicht mehr. Ich habe jetzt 6 Röhren hängen und wenn mein Vermieter mir demnächst 12 cm für die Dämmung raubt, werde ich wahrscheinlich noch weiter aufrüsten. eine Tischleuchtew von Udo ist auch schon auf dem Weg.

Mehr Licht!

Liebe Grüße
Pedder

Rolf Richard
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Re: Korrektur:

Beitrag von Rolf Richard »

[In Antwort auf #133933]
ich habe mich bei der Schutzart IP 54 vertan, das ist Schutz gegen Strahlwasser (5..) und gegen Eindringen von Fremdkörpern größer 1mm (..4). Also enge Spalte, keine Staubdichtigkeit.
Trotzdem, ich meine nach wie vor für Lampen in einer Holzwerkstatt ist Schutzart über das "handelsübliche" hinaus kein Thema, ich würde da auch jede normale Deckenlampe einsetzen.

Friedrich


Friedrich, ich glaube Du drehst da was! Der Eindringschutz für Fremdkörper > 1mm ist schon bei IP4x gegeben, IP5x ist staubgeschützt (aber nicht vollständig staubdicht!)

Gruss

Rolf



Friedrich Kollenrott
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Du hast recht was IP angeht!

Beitrag von Friedrich Kollenrott »


Hllo Rolf,

ja, Du hast recht. Für die Mitleser: 1. Ziffer: Schutz gegen Fremdkörper. 5: Vollständiger Berührungsschutz, keine Staubablagerungen in schädlicher Menge. 2. Ziffer: Schutz gegen Wasser. 4: Schutz gegen allsetiges Spritzwasser.

Jetzt richtig, oder? (wenn ich jetzt überlege: das konnte ich mir noch nie gut merken, hätte besser gleich gründlich nachgesehen)

Zum Inhaltlichen: Ich meine, Lampen üblicher Schutzart (Für Wohnräume, Büros usw. Auf meiner recht neuen Schreibtischlampe steht z. B. überhaupt keine Schutzart drauf ) müssten auch in einer Holzwerkstatt ohne explosionsgefährdete Staubkonzentration ausreichen, und ich selbst hab das auch so gemacht. IP 54 ist natürlich nie falsch.

Friedrich

pedder

Re: Du hast recht was IP angeht!

Beitrag von pedder »


Hallo Friedrich,

Explosionsgefahr können wir mE ausschließen. Aber was ist mit der Brandgefahr? Das Gute ist aber in jedem Fall, dass man das riecht, bevor es losgeht und die LAmpen ja auch nicht an sind, wenn ma nicht dabei ist. Deshalb halte ich das Risiko für beherrschbar.

Liebe Grüße
PEdder

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