Re: Das letzte Möbel selbstgebaut ..
Verfasst: Mi 27. Jul 2005, 09:19
[In Antwort auf #108004]
Hallo Volker,
mit dem Gedanken habe ich mich auch schon beschäftigt. Dabei hatte ich zwar eher an einen Sarg für meine Eltern gedacht, aber ich werde auch eines Tages einen brauchen. Falls du Näheres über die entsprechenden Vorschriften herausfindest, würde mich das interessieren. Ich kann hier schon mal einen Link zum Bestattungsrecht in Bayern beisteuern:
http://www.postmortal.de/Recht/Bestattungsrecht-BRD/Bestattungsrecht-Laender/Bayern/bayern.html
Hier findet man auch Links zum Bestattungsrecht in den anderen Bundesländern.
Noch ein weiterer Link:
http://by.juris.de/by/gesamt/BestattV_BY_2001.htm
Die Angaben zur Beschaffenheit und Ausstattung von Särgen lesen sich nicht sehr kompliziert, aber die Tücke wird wohl im Detail liegen. Man sollte sich jedenfalls genau erkundigen, bevor man sich an die Arbeit macht. Auf jeden Fall würde ich mich nicht vorzeitig von Beamten abschrecken lassen mit dem Hinweis 'Das haben wir schon immer so gemacht' oder 'Das geht nicht'. Ich glaube z. B. nicht, daß man für alles ein Bestattungsunternehmen bezahlen muß, nur braucht es in der Situation viel Kraft sich durchzusetzen. Naja, das gehört nicht so direkt zum Thema.
Einen sehr schönen Sarg mit Bauanleitung habe ich bei Mother Earth News gefunden. Den könnte man zu Lebzeiten auch leicht als Schrank, Bücherregal oder einfach als Kiste verwenden. Zur Not auch in der Werkstatt, wenn der Familie der Sarg im Wohnzimmer zu makaber ist.
Gruß, Wolfgang
Hallo Volker,
mit dem Gedanken habe ich mich auch schon beschäftigt. Dabei hatte ich zwar eher an einen Sarg für meine Eltern gedacht, aber ich werde auch eines Tages einen brauchen. Falls du Näheres über die entsprechenden Vorschriften herausfindest, würde mich das interessieren. Ich kann hier schon mal einen Link zum Bestattungsrecht in Bayern beisteuern:
http://www.postmortal.de/Recht/Bestattungsrecht-BRD/Bestattungsrecht-Laender/Bayern/bayern.html
Hier findet man auch Links zum Bestattungsrecht in den anderen Bundesländern.
Noch ein weiterer Link:
http://by.juris.de/by/gesamt/BestattV_BY_2001.htm
Die Angaben zur Beschaffenheit und Ausstattung von Särgen lesen sich nicht sehr kompliziert, aber die Tücke wird wohl im Detail liegen. Man sollte sich jedenfalls genau erkundigen, bevor man sich an die Arbeit macht. Auf jeden Fall würde ich mich nicht vorzeitig von Beamten abschrecken lassen mit dem Hinweis 'Das haben wir schon immer so gemacht' oder 'Das geht nicht'. Ich glaube z. B. nicht, daß man für alles ein Bestattungsunternehmen bezahlen muß, nur braucht es in der Situation viel Kraft sich durchzusetzen. Naja, das gehört nicht so direkt zum Thema.
Einen sehr schönen Sarg mit Bauanleitung habe ich bei Mother Earth News gefunden. Den könnte man zu Lebzeiten auch leicht als Schrank, Bücherregal oder einfach als Kiste verwenden. Zur Not auch in der Werkstatt, wenn der Familie der Sarg im Wohnzimmer zu makaber ist.
Gruß, Wolfgang