Zu den Buchanfragen

Hier werden Holzprojekte diskutiert, die vorwiegend mit Handwerkzeugen und nicht mit Maschinen realisiert werden. Hier ist auch ein Platz für traditionelle Oberflächenbehandlung von Holz. Ebenso geht es hier um klassische Handwerkzeuge zur Holzbearbeiteng, deren Bedeutung, Pflege und Gebrauch.
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Michael Wolf
Beiträge: 19
Registriert: Sa 28. Jul 2012, 21:17

Zu den Buchanfragen

Beitrag von Michael Wolf »


Weiß jemand ob man Bücher die nicht mehr aufgelegt werden kopieren kann?
Wenn ja könnte man sich doch in einer kleinen Gruppe zusammentun und ein Exemplar einscannen und so für den eigenen Gebrauch reproduzieren.
So z. B. für die Bücher von Tage Frid in deutscher Sprache.

Gruß

Michael



Urs
Beiträge: 493
Registriert: Mi 10. Dez 2014, 10:45

vergriffene Bücher kopieren?

Beitrag von Urs »


Hallo Michael
schau mal in (Eurem) UrgG § 53, insb. Abs. 2 Ziff. 4. b) nach:

********
§ 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch

(1) 1Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird. 2Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.

(2) 1Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes herzustellen oder herstellen zu lassen

1.

zum eigenen wissenschaftlichen Gebrauch, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist,
2.

zur Aufnahme in ein eigenes Archiv, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist und als Vorlage für die Vervielfältigung ein eigenes Werkstück benutzt wird,
3.

zur eigenen Unterrichtung über Tagesfragen, wenn es sich um ein durch Funk gesendetes Werk handelt,
4.

zum sonstigen eigenen Gebrauch,

a)

wenn es sich um kleine Teile eines erschienenen Werkes oder um einzelne Beiträge handelt, die in Zeitungen oder Zeitschriften erschienen sind,

b)

wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt.
*********
(Der § geht noch weiter.)

Die Frage stellt sich, ob das Werk auch dann als vergriffen gilt,wenn nur eine übersetzte Ausgabe vergriffen aber das Original noch lieferbar ist.

Betr. Tage Frid würde ich meinen, dass für jeden der Englisch kann, die nach wie vor erhältliche Jubiläumsausgabe (alle 3 Bücher in festem Einband und Schuber mit zusätzlicher DVD) ein faires Angebot sind (u.a. bei Taunton Press), was mich vom Kopieren abhalten würde.

Gruss

Urs



Urs
Beiträge: 493
Registriert: Mi 10. Dez 2014, 10:45

UrhG nicht UrgG *NM - Ohne Text*

Beitrag von Urs »




Michael Wolf
Beiträge: 19
Registriert: Sa 28. Jul 2012, 21:17

Re: vergriffene Bücher kopieren?

Beitrag von Michael Wolf »


Hallo Urs,

vielen Dank für die Ausführung!
So ausführlich hätte ich das gar nicht erwartet.
Ich glaube ich werde das Paket über Taunton bestellen.

Gruß

Michael


Jean Putmans

Re: vergriffene Bücher kopieren?

Beitrag von Jean Putmans »

[In Antwort auf #115269]
Läuft das Urheberrecht nicht 25 Jahre nach Erscheinen eines Werkes ab? (Ich habe irgendwo mal gelesen, dies sei für wissenschaftliche und andere Non-fiktion-Werke der Fall).

Gruss,

Jean


Urs
Beiträge: 493
Registriert: Mi 10. Dez 2014, 10:45

Re: vergriffene Bücher kopieren?

Beitrag von Urs »


Hallo Jean

Ich glaub nicht, dass das richtig ist. Das Urheberrrecht endet (z.B. bei Büchern) erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, bei Tage Frid also nicht mehr zu meinen Lebzeiten (2075). Das ist in Deutschland wie auch in der Schweiz so. In den USA (wo Tage Frid die Bücher zuerst veröffentlicht hat) ist alles etwas anders, weil sie das Copyright-System haben, das sich vom kontinentalen Urheberrecht unterscheidet. Aber eine gewisse Harmonisierung ist durch internationale Abkommen erreicht worden, u.a. der Berner Konvention. Art. 7 garantiert einen Schutz von 50 Jahren nach dem Tod des Autors (nur bei Filmen gelten die 50 Jahre ab Veröffentlichung bzw. Erstellung - heaven knows why!).

Ok, ok, ich weiss, das ist kein juristisches Seminar - ich hör schon auf!

Gruss

Urs



Wilhelm Kuehs
Beiträge: 33
Registriert: Sa 28. Jul 2012, 21:17
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Re: vergriffene Bücher kopieren? (lang)

Beitrag von Wilhelm Kuehs »


Hallo zusammen,

da kann ich als gelernter Germanist etwas dazu sagen. Ja, Das Urheberrecht in Österreich und Deutschland besteht bis 70 Jahre nach dem Tod des Autors. Dann erst dürfen Werke rechtefrei dupliziert werden.
Wenn ich jetzt aber in eine Bibliothek gehe, mir ein Buch ausleihe und es kopiere, wird mir dafür niemand den Kopf heruntreißen. Das fällt, schon garwenn es sich um ein vergriffenes Werk handelt, unter "persönlicher Gebrauch".
Ein rechtliches Problem tritt erst auf, wenn ich die Kopie weitergebe bzw. verfielfältige. Geschieht das zu kommerziellen Zwecken, dann liegt eine Urheberrechtsverletzung vor. Gebe ich den kopierten Text im Rahmen eines Seminars weiter, ist das zwar auch nicht korrekt, kann aber noch mit wissenschaftlicher Arbeit agrumentiert werden.
Wenn ein Werk wie Tage Fried auf deutsch vergriffen ist, dann gilt es als vegriffen - unbesehen des Umstandes, dass es auf englisch erhältlich ist.
Aus so einem Text ein pdf machen, und dieses pdf dann verteilen, das würde ich nicht machen. Rechtliche Konsequenzen hätte es vermutlich keine, eine Verletzung des Urheberrechts wäre es aber dennoch.

Bitteentschuldigt die medienrechtliche Kanonade, aber die Angelegenheit ist tatsächlich reichlich kompliziert.

viele Grüße

Wilhelm Kuehs


Hans-Peter leinthaler

Re: vergriffene Bücher kopieren? (lang)

Beitrag von Hans-Peter leinthaler »


Servus,
Hast Du es schon mal bei www.ZVAB.de (Zentrales Verzeichnis antiquarischer Bücher) probiert? Es ist immer wieder erstaunlich, was man hier zu Tage fördern kann!
Grüße Leines



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