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Re: Hobbytischler mit Gesellenbrief ?
Geschrieben von: Berthold Cremer Antwort auf: Re: Hobbytischler mit Gesellenbrief ? (Günter Wolf)
Datum: Samstag, 8. 3. 03, um 20:53
Hallo Günter
Der Standesdünkel scheint in Deutschland ja sehr verbreitet zu sein. Nicht was jemand kann, zählt, - nur welche Papiere er vorweisen kann, ist interessant. So wie ich dem Beitrag entnommen habe, darf man also keine Möbel bauen und sie "verkaufen", wenn man nicht den entsprechenden Schein hat.
Wie sieht es aber aus, wenn man ein Kunstwerk herstellt und verkauft? Vielleicht ein Beispiel: Wenn ich Notenpulte (siehe weiter unten im Forum) als Möbelstücke verkaufen würde, wäre dies wohl nicht erlaubt. Was wäre, wenn ich mich als Holzkünstler bezeichen würde und dann so ein Notenpult als mein Kunstwerk verkaufen würde? Wäre das erlaubt?
Um Mißverständnisse auszuräumen: Ich möchte mich weder als Holzkünstler bezeichnen, noch möchte ich Notenpulte verkaufen.
Gruß
Berthold
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