Leimofen Rauchrohr Anschluss *MIT BILD*

Hier werden Holzprojekte diskutiert, die vorwiegend mit Handwerkzeugen und nicht mit Maschinen realisiert werden. Hier ist auch ein Platz für traditionelle Oberflächenbehandlung von Holz. Ebenso geht es hier um klassische Handwerkzeuge zur Holzbearbeiteng, deren Bedeutung, Pflege und Gebrauch.
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jahresring
Beiträge: 1
Registriert: Di 10. Nov 2020, 20:18

Leimofen Rauchrohr Anschluss *MIT BILD*

Beitrag von jahresring »


Hallo Liebe Experten,

ich habe seit kurzem einen schönen Leimofen, der etwas Zuwendung braucht damit darauf wieder was geleimt werden kann.
Da wäre z.B. der Rauchrohr Anschluss am Ofen. Da wurde offensichtlich mal was umgebaut indem eine Stahlplatte einfach vor das vorhandene Loch geschraubt wurde. Dieser Anschluss hat einen Durchmesser von 180mm, was mir viel zu dick erscheint. Deswegen wäre meine erste Frage an diejenigen von euch die einen Leimofen haben. Welchen Durchmesser hat euer Rauchrohr Anschluss am Ofen? Und wie ist der gebaut?

Beste Grüße,
Max

TorstenKüpper
Beiträge: 687
Registriert: Mo 26. Apr 2021, 20:44

Re: Leimofen Rauchrohr Anschluss

Beitrag von TorstenKüpper »


Hallo,

frag mal den Lothar Jansen-Greef an, der betreibt einen Leimofen.

www.antik-greef.de

Gruß
Torsten

Konrad Holzkopp
Beiträge: 1722
Registriert: Do 2. Nov 2017, 12:23

Re: Leimofen Rauchrohr Anschluss

Beitrag von Konrad Holzkopp »


Guuden,

frag Deinen Bezirksschornsteinfeger. Der muss den Ofen ohnehin abnehmen,
und die Freunde lieben es, wenn sie vorher gefragt werden.
Alle, mit denen ich in den letzten 25 Jahren zu tun hatte, waren sehr hilfsbereit.

Gut Holz! Justus.

Sascha N.
Beiträge: 7
Registriert: Sa 20. Jun 2020, 20:52

Re: Leimofen Rauchrohr Anschluss

Beitrag von Sascha N. »

[In Antwort auf #154142]
Guten Abend,

Ich finde den Rat mit dem Kaminkehrer gut, auch was Anschluss/Abstände zur Wand usw. angeht. Kann versicherungstechnisch relevant sein. Als ich meine Lehre zum Ofenbauer machte (90er Jahre), waren die gängigen Rohrdurchmesser 120, 150 und 160mm. Reduzierstücke gibt es, aber die Frage st auch. ob das aufgeschraubte Stück abgedichtet ist und so zulässig. Hofffe, konnte dir etwas helfen.

Freundliche Grüsse

Sascha

Michael K.
Beiträge: 393
Registriert: So 3. Mär 2013, 22:19

Re: Leimofen Rauchrohr Anschluss

Beitrag von Michael K. »

[In Antwort auf #154142]
Du möchtest den Ofen tatsächlich in der Werkstatt verwenden und nicht in einem Freilichtmuseum? Prinzipiell ein schönes Projekt!
Falls Du bereits mit dem Schornsteinfeger gesprochen hast, dann hilft nur Ofen und Kamin auszumessen und der Ofenbauer Deines Vertrauens. Die Daten unserer Öfen und Kamine nützen Dir nichts, da Bauart und Maße des Ofens und Kamins immer abgestimmt sein müssen.

Falls nicht...
In Anlehnung an die bereits erteilten Ratschläge würde ich, bevor ich Zeit und Geld in das Ding investiere, den Ofen als erstes dem Schornsteinfeger zeigen, ob überhaupt die Chance für eine Abnahme besteht. Dazu gehört auch die Begutachtung des Kamins. Konkret würde ich nach Ausnahmegenehmigungen für einen Werkstattofen fragen. bzw. z.B. für den Fall, dass dieser Ofen die einzige Heizquelle in der Werkstatt ist. Ein 'Leimofen' könnte aber aufgrund seines Verwendungszwecks aufgrund der Emissionen als nicht genehmigungsfähige Anlage eingestuft werden die nicht primär als Raumheizung dient. Welche Einstufung da erfolgversprechender ist, wird Dir der Schornsteinfeger sagen. Ofenbauer, die Dir den Kaminanschluss verkaufen, wissen meistens welcher Schornsteinfeger am besten zu kontaktieren ist. Da die Bezirksbindung aufgehoben wurde, kannst Du auch ein zweite Meinung einholen.

Viel Erfolg und Gruß, Michael K.

Konrad Holzkopp
Beiträge: 1722
Registriert: Do 2. Nov 2017, 12:23

Re: Leimofen Rauchrohr Anschluss

Beitrag von Konrad Holzkopp »


Guuden,

wegen der nicht eingehaltenen Emissionen kann man sich auf die 1. BImSchV 2 berufen, denn:

Nicht von der 1. BImSchV 2. Stufe betroffen sind u.A.:
Nicht gewerblich genutzte Herde und Backöfen unter 15 kW Nennwärmeleistung.
Also nutzt du den Ofen nicht zum heizen, sondern als "Leimherd".

Sollte das so nicht hinhauen kannst Du es mit der Regelung für offene Kamine und andere Sonderöfen versuchen.
Ein Gericht hat geurteilt dass:
"einen offenen Kamin an nicht mehr als acht Tagen pro Monat für fünf Stunden zu betreiben, nicht zu beanstanden sei".

Gut heiz! Justus.


Michael K.
Beiträge: 393
Registriert: So 3. Mär 2013, 22:19

Re: Leimofen Rauchrohr Anschluss

Beitrag von Michael K. »

[In Antwort auf #154142]
Du möchtest den Ofen tatsächlich in der Werkstatt verwenden und nicht in einem Freilichtmuseum? Prinzipiell ein schönes Projekt!
Falls Du bereits mit dem Schornsteinfeger gesprochen hast, dann hilft nur Ofen und Kamin auszumessen und der Ofenbauer Deines Vertrauens. Die Daten unserer Öfen und Kamine nützen Dir nichts, da Bauart und Maße des Ofens und Kamins immer abgestimmt sein müssen.

Falls nicht...
In Anlehnung an die bereits erteilten Ratschläge würde ich, bevor ich Zeit und Geld in das Ding investiere, den Ofen als erstes dem Schornsteinfeger zeigen, ob überhaupt die Chance für eine Abnahme besteht. Dazu gehört auch die Begutachtung des Kamins. Konkret würde ich nach Ausnahmegenehmigungen für einen Werkstattofen fragen. bzw. z.B. für den Fall, dass dieser Ofen die einzige Heizquelle in der Werkstatt ist. Ein 'Leimofen' könnte aber aufgrund seines Verwendungszwecks aufgrund der Emissionen als nicht genehmigungsfähige Anlage eingestuft werden die nicht primär als Raumheizung dient. Welche Einstufung da erfolgversprechender ist, wird Dir der Schornsteinfeger sagen. Ofenbauer, die Dir den Kaminanschluss verkaufen, wissen meistens welcher Schornsteinfeger am besten zu kontaktieren ist. Da die Bezirksbindung aufgehoben wurde, kannst Du auch einr zweite Meinung einholen.

Viel Erfolg und Gruß, Michael K.

Stefan Krieger
Beiträge: 294
Registriert: Mo 19. Feb 2018, 23:08

Re: Leimofen Rauchrohr Anschluss

Beitrag von Stefan Krieger »

[In Antwort auf #154208]
Da die Bezirksbindung aufgehoben wurde, kannst Du auch ein zweite Meinung einholen.


Hallo Michael,

für die Anmeldung bzw. Abnahme eines Ofens muss meines Wissens aber nach wie vor der Bezirksschornsteinfeger gefragt werden! Für das Kehren kannst Du auch andere beauftragen - aber die relevanten Punkte sind nach wie vor Aufgabe des Bezirksverantwortlichen.

Und ich wäre auch stark dafür, diesen mal freundlich anzusprechen, wie das bzgl. dieses Ofens aussieht... :-)

Schöne Grüße
Stefan


Konrad Holzkopp
Beiträge: 1722
Registriert: Do 2. Nov 2017, 12:23

Re: Leimofen Rauchrohr Anschluss

Beitrag von Konrad Holzkopp »


Guuden,

ja, die Feuerstättenschau (bei Erneuerungen und 2x in 7 Jahren) ist weiterhin Sache des zuständigen Bezirksschornsteinfegers,
eine Lücke der Liberalisierung des Schornsteinfegerwesens.

Gut Rauch! Justus.

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