Unfall Haftung
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Unfall Haftung
Hallo wen man ein altes Gerät z.B. Kreissäge verkauft und dieses nicht den Sicherheitsvorschriften entspricht ,kann dann der Käufer bei einem Unfall erfolgreich klagen? Kommt es bei so etwas auch auf den Preis an um welchen man diese verkauft hat .Wenn ich etwa meine um 50 angebotene Kreissäge Vorschriftsmäßig ausstatten würde dann müsste ich einen Preis verlangen durch welchen diese dann unverkäuflich würde. mfg sepp
Re: Unfall Haftung
guude,
als schrott, als "nicht einsatzbereit" oder als ersazteilträger verkaufen.
gut holz! justus.
Re: Unfall Haftung
Hallo,
wenn Du die Maschine mit Zusatzeinrichtungen ausstattest, dann bist Du (so meine ich) für die korrekte Ausführung dieser Arbeiten verantwortlich. Also auch verantwortlich für eventuelle Schäden, die sich auf die unsachgemäss ausgeführte Arbeit zurückführen lassen.
Wenn Du die Maschine verkaufst mit dem Hinweis "Baujahr xxxx, originalzustand", sollte keiner eine Grundlage für Klage haben.
Da ich aber kein Jurist bin, solltest Du meine Äusserung nicht als "der Wahrheit letzten Schluss" ansehen.
Rafael
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Re: Unfall Haftung
Hallo als nicht einsatzbereit, Teileträger zu verkaufen müsste risikolos sein schließlich habe ich den Motor und auch eine Fahrteinrichtung montiert,so dass man eigentlich nicht von einem Originalzustand sagen kann.
Besten Dank
mfg sepp
Re: Unfall Haftung
Hallo,
in diesem Fall solltest Du vielleicht umso mehr "Teileträger" als Bezeichnung verwenden. Immerhin hast Du schon Umbauten vorgenommen, es ist besser, wenn man Dich nicht für davon ausgehende Gefahren verantwortlich machen kann.
Ich sehe das in Analogie zum Kraftfahrzeug. im Falle eines Falles wird die Versicherung nach allen möglichen Ursachen für aussergewöhnliches Verhalten suchen. Wenn man dann eine simple Leuchtdiode entdeckt, die keine E-Nummer hat und an Stelle einer Glühlampe sitzt, wird man womöglich nicht lange nach einem Gegenbeweis suchen, dass die Diode (und deren Installation) nicht für einen eventuellen Brand verantwortlich ist.
Rafael
Re: Unfall Haftung
[In Antwort auf #62695]
Also in Österreich ist die Rechtslage so, dass ein Kaufgegenstand
1. die gewöhnlich vorausgesetzten (Sicherheits-)Eigenschaften haben muss
(die sind bei einer alten Bandsäge eben gerade nicht nach dem aktuellen Stand der Technik; und gewöhnlich ist eine alte Bandsäge auch abgenutzt, dieses Wissen muss sich der durchschnittliche Bandsägenkäufer anrechnen lassen)
2. die besonders zugesicherten Eigenschafte haben muss.
In Deutschland wird das kaum groß anders sein.
Also in Österreich ist die Rechtslage so, dass ein Kaufgegenstand
1. die gewöhnlich vorausgesetzten (Sicherheits-)Eigenschaften haben muss
(die sind bei einer alten Bandsäge eben gerade nicht nach dem aktuellen Stand der Technik; und gewöhnlich ist eine alte Bandsäge auch abgenutzt, dieses Wissen muss sich der durchschnittliche Bandsägenkäufer anrechnen lassen)
2. die besonders zugesicherten Eigenschafte haben muss.
In Deutschland wird das kaum groß anders sein.