Was tun mit diesem Hobel?

Hier werden Holzprojekte diskutiert, die vorwiegend mit Handwerkzeugen und nicht mit Maschinen realisiert werden. Hier ist auch ein Platz für traditionelle Oberflächenbehandlung von Holz. Ebenso geht es hier um klassische Handwerkzeuge zur Holzbearbeiteng, deren Bedeutung, Pflege und Gebrauch.
Wolfgang Kueter
Beiträge: 532
Registriert: Mi 26. Jul 2017, 12:16

Re: Gefahrstoffverordnung verzeichnet Ethylacetat

Beitrag von Wolfgang Kueter »

[In Antwort auf #146037]
Hallo,
gefährliches Halbwissen!

Kaum. Ich habe in diversen Semestern Chemie Studium nun wahrlich genug R-und S- Sätze gelesen und die bei jeder organischen Synthese in meine Laborjournale geschrieben. Im Gegensatz zu vielen hier, habe ich im Studium mit diversen Lösungsmitteln im Labor hantiert, von denen manche kaum die Namen richtig aussprechen können.
mit der Aussage, dass es ein "harmloseres Lösemittel" wäre. Wenn es der Gefahrstoffverordnung unterliegt, hat es Potential, das es die Gesundheit beeinträchtigen kann und ist ein Gefahrstoff.

Es gibt 4 R (risk) und S (safety) Sätze zu der Chemikalie, die der Wikipedia Artikel, den ich verlinkt hatte, alle erwähnt. Guck sie Dir einfach mal an.
Dann ist "harmlos" in dem Zusammenhang zu erwähnen, schlichtweg falsch!.Ein Umgang mit solchen Substanzen sollte nach vorhergehender Information erfolgen und die angegebenen Kennzeichnungen auf den Verpackung sind keine Kannvorschrift! Zur Ergänzung gibt es noch die Sicherheitsdatenblätter!

Genau, eben deshalb habe ich den Wikipedia-Artikel, der Hinweise auf die R und S Sätze enthält, verlinkt, die ich alle vor Abschicken meines 1. Postings in diesem Thread nochmal nachgelesen habe.
Ja, Essigsäureethylester wirkt benebelnd, wenn man das Zeugs schnüffelt.
Es wirkt auch entfettend auf die Haut und man sollte sich damit nicht gerade die Augen spülen.

Die anderen 2 in diesem Thread erwähnten Lösungsmittel (Ether und Chloroform) sind da ganz andere Kaliber. Ether - wenn auch vergleichsweise ungiftig - hat einen sehr niedrigeren Siedepunkt und die Dämpfe sind im Gemisch mit Luft hochexplosiv. Zudem haben die Dämpfe eine recht hohe Dichte, kriechen also auf dem Boden entlang. Etherexplosionen in Abwasserrohren sind geradezu klassische Laborunfälle, die immer mal wieder vorkommen, wenn Ether ins Abwassersystem gelangt.

Von halogenierten Lösungsmitteln wie Chloroform sollte man generell die Finger lassen, denn das sind allesamt Alkylierungsmittel, die erbgutverändernd wirken (können). Faustregel: Je höher der Halogenanteil, je gefährlicher. CCl4 (Tetrachlormethan, Tetrachlorkohlenstoff) haben wir schon vor etwa 25 Jahren im Labor gar nicht mehr benutzt, CHCl3 (Trichlormethan, Chloroform auch so gut wie nicht), CH2CH2 (Dichlormethan, Methylenchlorid) nur, wenn es keine alternativen Lösungsmittel für die Reaktion gab. Die Risiken von halogenierten Lösungsmitteln stehen übrigens auch in den R-Sätzen.

Wolfgang

Michael Meyer
Beiträge: 407
Registriert: Sa 12. Nov 2016, 20:26

Re: Gefahrstoffverordnung verzeichnet Ethylacetat

Beitrag von Michael Meyer »


Hallo Wolfgang,

danke für die ausführlichen Hinweise. Ich kenne mich damit nicht aus und werde Deine Hinweise beachten.

LG
Michael

Wolfgang Kueter
Beiträge: 532
Registriert: Mi 26. Jul 2017, 12:16

Re: Gefahrstoffverordnung verzeichnet Ethylacetat

Beitrag von Wolfgang Kueter »

[In Antwort auf #146043]
Hallo,

und trotzdem ist der hergestellte Zusammenhang mit harmlos oder harmloser nicht gerechtfertigt. Harmlos > Schadet nicht und ist nicht gefährlich.


Bitte lies mal genau mein Urspungsposting: Ich schrieb eben gerade nicht, dass Essigsäureethylester harmlos ist, sondern lediglich, dass es zu den harmlosesten Lösungsmitteln gehört. Man sollte es keinesfalls schnüffeln und mit Feuer sollte man in auch nicht hantieren, wenn man damit arbeitet.

Ansonsten baden aber Deine Frau und Töchter (so vorhanden) wahrscheinlich regelmäßig ihre Finger(nägel) drin.

Grüße
Wolfgang

Wolfgang Kueter
Beiträge: 532
Registriert: Mi 26. Jul 2017, 12:16

Re: Gefahrstoffverordnung verzeichnet Ethylacetat

Beitrag von Wolfgang Kueter »


Hallo,

Alle 3 in diesem Thread genannten Substanzen sind heutzutage nicht mehr so einfach erhältlich. Halogenierte Lösungsmittel werden außerhalb von Laboren kaum noch verwendet und es gibt für Privatpersonen nahezu keinen Grund, sie noch zu benutzen. Entfetten und Reinigen klappt mit deutlich weniger giftigen Substanzen auch gut genug.

Ether, hm wozu braucht man als Privatperson Ether? Mir fällt ad-hoc nichts ein. Man kriegt daher solche Substanzen nur noch im Chemikalienhandel oder eventuell auch noch mal in Kleinmengen in der Apotheke. Die Chance, als Privatperson mit solchen Substanzen in Kontakt zu kommen, ist außerhalb von Laboren heutzutage gering.

Essigsäureethylester ist allerdings als Nagellackentferner weit verbreitet (Konzentration und andere Inhaltsstoffe seien dahingestellt). Wenn man sauberen Essigsäureethylester kaufen möchte, sollte man zum Chemikalienhandel gehen, wobei ich nicht weiß, ob und in welchen Mengen sowas heute an Privatpersonen (noch) verkauft werden darf, denn die Gesetzgebung wurde in diesem Bereich gegenüber früher verschärft, weil viele auch vergleichsweise ungiftige und ungefährliche Lösungsmittel für illegale Zwecke (Herstellung von Sprengstoffen und Drogen) verwendet werden können.

Und für alle, die noch ein wenig Schmunzeln wollen und die die Regeln der chemischen Nomenklatur noch nicht komplett vergessen haben, noch ein Link: http://www.dhmo.de/

Wolfgang

Rolf Richard
Beiträge: 3390
Registriert: Do 16. Mär 2017, 07:44
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Re: Gefahrstoffverordnung verzeichnet Ethylacetat

Beitrag von Rolf Richard »


Und für alle, die noch ein wenig Schmunzeln wollen und die die Regeln der chemischen Nomenklatur noch nicht komplett vergessen haben, noch ein Link: http://www.dhmo.de/


Danke!

Gruss
Rolf

Horst Entenmann
Beiträge: 1154
Registriert: So 30. Mär 2014, 20:58

Re: Was tun mit diesem Hobel?

Beitrag von Horst Entenmann »

[In Antwort auf #146045]
Hallo Georg,

Ich habe Spanbrecher die zu platt auflagen auch schon mal im Schraubstock etwas nachgebogen.
Da die normalerweise nicht gehärtet sind, geht das recht einfach.
Wenn du allerdings das Eisen ersetzen möchtest (z.B. weil die Spiegelseite auf dem Schleifbock "abgezogen" wurde), dann würde ich mir auch gleich einen neuen Spanbrecher gönnen.

Gruß Horst

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